Informationen für Eltern
Schulordnung der Regionalen Schule „Peter Joseph Lenné“
Jeder Lehrer, Schüler und Schulangestellte fühlt sich für das Geschehen in der Schule und auf dem Schulgelände verantwortlich. Wir verhalten uns höflich und rücksichtsvoll,
umsichtig und hilfsbereit. Von der Schulleitung beauftragte Lehrkräfte und Schüler/innen führen die Aufsichten während der Unterrichtszeit durch. Ihren Aufforderungen ist Folge zu leisten.Um den Versicherungsanspruch zu gewährleisten sind die Fahrräder und E-Soccer an den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen und anzuschließen. Das Fahren auf dem Schulhof ist untersagt.
Einlass für alle Schüler ist um 07.45 Uhr (bei schlechtem Wetter 10 Minuten früher).
Nach dem Unterrichtsbeginn jeder Stunde wird die Schultür geschlossen. Ein verspätetes Erscheinen hat zur Folge, dass diese Stunde als Fehlstunde gewertet werden kann.
Die Schüler sind verpflichtet, sich im Sekretariat zu melden. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuarbeiten.Sollte 5 Minuten nach Beginn einer Stunde sich der Lehrer nicht in der Klasse befinden,
meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Jeder Schüler befindet sich rechtzeitig auf seinem Platz und hat die Unterrichtsmaterialien ausgepackt. Spielzeug und andere Dinge, die nicht zum Unterricht gehören, liegen nicht auf dem Tisch.
Das Einpacken des Unterrichtsmaterials erfolgt auf Anweisung des Fachlehrers, der Raum wird erst nach dem Klingeln verlassen.Das Hinauslehnen und Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern und von den
Fensterbrüstungen im Atrium sind während des Unterrichts sowie in den Pausen untersagt.Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 7 gilt ein generelles Handy-Verbot auf dem gesamten Schulgelände. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 – 10 haben Handys und sämtliche Musikabspielgeräte im Unterricht auszustellen und in der Schultasche aufzubewahren. Bei Verstößen werden diese durch Lehrkräfte zunächst eingezogen.
Wer ein internetfähiges Mobilfunkgerät oder sonstiges elektrisches Gerät missbräuchlich verwendet (z.B. Täuschungsversuch, Persönlichkeitsverletzung, Unterrichtsstörungen im Allgemeinen) muss mit schulrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bei Verstößen werden diese durch Lehrkräfte zunächst eingezogen.Schüler, die des Unterrichts verwiesen werden, haben den Platz, der ihnen zugeteilt
wurde, nicht zu verlassen. Anderenfalls erlischt im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz.Nach der 1. Stunde ist eine Frühstückspause von 10 Minuten. Die Schüler/innen bleiben im Raum. Nach der 3. Stunde sind 10 Minuten und nach der 5. Stunde sind 5 Minuten Pause. Nach der 2. und 4. Stunde sind Hofpausen. Alle Schüler halten sich auf dem Schulhof oder zum Mittagessen in der Cafeteria auf. Der Schulhof wird nicht verlassen, anderenfalls erlischt der Versicherungsschutz. Bei Regen und schlechtem Wetter erfolgt der Aufenthalt während der Hofpause in dem Raum der 2. bzw. 4. Unterrichtsstunde.
Bei Unterrichtsausfall kann mit dem Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen werden. Die Schüler können sich auch ruhig in der Bibliothek, im Atrium oder in dem ihnen zugewiesenen Raum aufhalten.
Arzttermine sind außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Sollten diese jedoch ärztlich notwendig während der Schulzeit sein, ist vorher beim Klassenleiter eine Freistellung zu beantragen. Im Krankheitsfall informieren die Eltern sofort telefonisch die Schule.
Bei mehrtägigem Fehlen ist die Entschuldigung am ersten Schultag nach der Krankheit schriftlich nachzureichen. Tritt ein Unwohlsein während des Vormittags ein, meldet sich der Schüler in Absprache mit dem Fachlehrer im Sekretariat, um telefonisch die Eltern in Kenntnis zu setzen. Bei Fehlstunden ist die Entschuldigung am folgenden Unterrichtstag vorzulegen. Bei mehrfachen Krankmeldungen kann nach Beschluss der Klassenkonferenz eine ärztliche Bescheinigung von der Schule verlangt werden.Alle Schüler/innen achtet auf seine persönlichen Sachen. Für Dinge, die nicht unmittelbar für den Schulalltag benötigt werden, insbesondere Wertgegenstände, Geld und technische
Geräte trägt jeder selbst die Verantwortung. Versicherungsschutz besteht im Falle eines Diebstahls oder einer Zerstörung nicht.Die Schule ist ein politisch neutraler Ort, was die Verwendung von Symbolen und
Abzeichen mit verfassungswidriger, diskriminierender und menschenverachtender
Aussage, sowie die Werbung für eine politische Organisation ausschließt.
Kleidung und Gegenstände, die geeignet sind den Schulfrieden zu stören, können
untersagt werden.Das Rauchen ist Schülern in der Schule und auf dem Schulgelände nicht erlaubt,
eingeschlossen E-Zigaretten, Vapes und E-Shishas. Der Konsum von Energy-Drinks ist Schüler/innen der Klassenstufen 5 – 9 untersagt. Das Mitbringen bzw. der Genuss von anderen Suchtmitteln ist verboten. Das Mitbringen von Waffen aller Art, Messern und sonstigen Gegenständen, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden, ist ebenfalls verboten.
Bei Störung des Schul- oder Unterrichtsbetriebes sowie Gefährdung der Sicherheit von Personen, die auf eventuellen Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen sind, werden die Eltern umgehend informiert und zur Abholung des Kindes aufgefordert.
Lehrkräfte sind berechtigt Dinge entsprechend der Punkte 14 bis 16 einzuziehen.
Gegenstände gemäß Waffengesetz sind von den Lehrkräften umgehend an die Schulleiterin weiterzugeben.Verstöße gegen die Schulordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Schulgesetzes geahndet. Es können z. B. auch Tätigkeiten in der Schule angeordnet werden.
Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden oder Verschmutzungen in der Schule oder auf dem Schulgelände verursacht, wird zur Verantwortung gezogen.
Schüler/innen können für außerunterrichtliche Veranstaltungen Schulräume auf Antrag nutzen. Alle genutzten Räumlichkeiten werden von ihnen wieder gesäubert.
Diese Schulordnung ist ergänzungsfähig und wird nach Bedarf präzisiert.
Ludwigslust, 09.10.2024 gez. Schulleiterin: A. Zachow